- Bewerten der Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens.
- Formulieren der Widerspruchsbegründung.
- Einreichen des Widerspruchsantrages beim zuständigen Amt.
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Die Chancen für einen Widerspruch sind individuell unterschiedlich. Die Markeneroberer können die markenrechtliche Situation und Ihre Chancen abschätzen.
Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen.
Häufig gestellte Fragen zum Markenrecht (FAQ)
Juristische Qualifikation
Markenrechtlichen Fällen können wir mit folgenden Qualifikationen begegnen:
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Die Kanzlei für Markenrecht

Die Markeneroberer sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte für das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Patentanwälte und bieten Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit um Ihre Zukunft zu gestalten.
Die Anwälte beraten klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international.
Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.
Die Markeneroberer begleiten Ihre Mandanten vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem EVIPO, der WIPO etc.
„Wir bieten jedoch mehr.“
Die Anwälte sind außerdem bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M., Rechtsanwältin Julia Ziegeler, Rechtsanwältin Anna Umberg LL.M. M.A., Rechtsanwältin Katharina Gitmann-Kopilevich, sind zudem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marken, Patente und verwandte Schutzrechte).

Was Sie zum Markenrecht wissen sollten, haben wir für Sie kurz erklärt.
Mandanten
Wen wir beraten und vertreten.
Insbesondere auch im Patentrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen. So gehören zu unseren Mandanten natürlich u.a. die nachfolgenden:
Auf der Basis jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Leistungspakete geschaffen. Diese bilden bestimmte, stetig auftretende Lösungsangebote ab.
Profil

„Ihr Ziel ist unser Ziel.“

Rechtsanwälte / Fachanwälte / Patentanwälte
Unsere Anwälte sind spezialisiert.
Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
Julia Ziegeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Dr. Johanna K. Müller-Kühne
Patentanwältin · Dr. rer. nat. · Dipl. Biol.
European Patent Attorney
Europäische Markenanwältin und Designanwältin
Lassen Sie sich beraten! Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Unsere technischen und naturwissenschaftlichen Gebiete
Wir beherrschen Bereiche der Technik und Naturwissenschaft.
Maschinenbau
Baumaschinen
Kraftfahrzeugwesen
Schiffbau
Flugzeugbau
Antriebstechnik
Steuerungstechnik
Verfahrenstechnik
Fertigungstechnik
Produktionstechnik
Verpackungstechnik
Papiertechnik
Produktentwicklung
Messtechnik
Regelungstechnik
Prozesstechnologie
Haushaltsgeräte
Kleingeräte
Lebensmitteltechnik
Luft- und Raumfahrt
Sicherheitstechnik
Kraftwerkstechnik
Materialtechnologie
Stahlherstellung
Stahlverarbeitung
Metalltechnologie
Keramiktechnologie
Legierungen
Nanotechnologie
Energietechnik
Erneuerbare Energie
Life Science
Festkörperphysik
Mechanik
Laserphysik
Elektrotechnik
Elektronik
Hochfrequenztechnologien
Hochspannungstechnik
Telematik
Mechatronik
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Molekularphysik
Katalysatoren
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Markenwiderspruch – Schutz durch rechtzeitige Reaktion
Wenn eine neue Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen werden soll, haben Inhaber älterer Markenrechte die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Der Markenwiderspruch ist ein wichtiges Instrument, um die eigene Marke vor Verwechslungen oder Nachahmungen zu schützen. Was ist ein Markenwiderspruch? Nach Veröffentlichung der angemeldeten Marke im Markenregister beginnt eine Frist von […]
Das Marken-Widerspruchsverfahren in Deutschland
Das Widerspruchsverfahren ermöglicht es, gegen eine neu eingetragene Marke vorzugehen, wenn sie mit einer bereits bestehenden Marke in Konflikt steht. Es dient dazu, den Schutz älterer Markenrechte sicherzustellen und Konflikte vor den ordentlichen Gerichten zu vermeiden. 1. Grundlagen des Widerspruchsverfahrens Rechtsgrundlagen: Markengesetz (MarkenG): § 42 MarkenG regelt den Widerspruch. Frist: Der Widerspruch muss innerhalb von […]
Die Notwendigkeit der Einlegung eines Widerspruches gegen Marken
Ältere Rechte stellen einen „relativen“ Grund für die Ablehnung der Eintragung einer Unionsmarke dar. Das Amt prüft diese Art von Eintragungshindernissen nicht von Amts wegen. Die Anmeldung einer Unionsmarke wird daher im Blatt für Unionsmarken veröffentlicht, und mit diesem Datum der Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, um ältere Rechte geltend zu machen, die die künftige […]











