Die Notwendigkeit der Einlegung eines Widerspruches gegen Marken
Ältere Rechte stellen einen „relativen“ Grund für die Ablehnung der Eintragung einer Unionsmarke dar. Das Amt prüft diese Art von Eintragungshindernissen nicht von Amts wegen. Die Anmeldung einer Unionsmarke wird daher im Blatt für Unionsmarken veröffentlicht, und mit diesem Datum der Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, um ältere Rechte geltend zu machen, die die künftige […]