Markeninhaber können Widerspruch gegen die Eintragung einer prioritätsjüngeren Marke einlegen. Dabei ist es egal, ob die Marke mit älterem Zeitrang bereits eingetragen ist oder zur Eintragung angemeldet wurde.
Wie sind die Chancen für einen Widerspruch?
Für den Erfolg eines Widerspruchs ist folgendes entscheidend:
- Wahrung der dreimonatigen Widerspruchsfrist
- Zahlung der Widerspruchsgebühr
- Widerspruchsbegründung
- Verwechslungsfähigkeit der sich gegenüberstehenden Marken
Sowohl die Marke, als auch die beanspruchten Waren und Dienstleistungen können verwechslungsfähig sein.
Faustregel: Je näher die Waren- und Dienstleistungsklassen sind, desto mehr Zeichenabstand sollte vorhanden sein, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.