Ältere Rechte stellen einen „relativen“ Grund für die Ablehnung der Eintragung einer Unionsmarke dar. Das Amt prüft diese Art von Eintragungshindernissen nicht von Amts wegen. Die Anmeldung einer Unionsmarke wird daher im Blatt für Unionsmarken veröffentlicht, und mit diesem Datum der Veröffentlichung beginnt die dreimonatige Widerspruchsfrist, um ältere Rechte geltend zu machen, die die künftige Unionsmarke beeinträchtigen könnte.
Inhaber älterer Rechte können also das Blatt für Unionsmarken konsultieren, in dem alle Anmeldungen von Unionsmarken veröffentlicht werden, und haben damit die Möglichkeit zur Verteidigung von bereits bestehenden Rechten.
Sie können außerdem eine Benachrichtigung in Ihrem Nutzerbereich erstellen und dadurch eine Benachrichtigung erhalten, wenn Marken angemeldet werden, die Ähnlichkeiten zu Ihrer Marke aufweisen.