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Widerspruchsverfahren für Marken durch Fachanwälte | markenwiderspruch.de

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Markenwiderspruch – Schutz durch rechtzeitige Reaktion

Wenn eine neue Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen werden soll, haben Inhaber älterer Markenrechte die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen. Der Markenwiderspruch ist ein wichtiges Instrument, um die eigene Marke vor Verwechslungen oder Nachahmungen zu schützen.

Was ist ein Markenwiderspruch?

Nach Veröffentlichung der angemeldeten Marke im Markenregister beginnt eine Frist von drei Monaten, in der Dritte – vor allem Inhaber älterer Marken – Widerspruch einlegen können. Dabei wird geprüft, ob zwischen der neuen und der bestehenden Marke eine Verwechslungsgefahr besteht.

Gründe für einen Widerspruch können sein:

  • Identische oder ähnliche Zeichen
  • Gleiche oder ähnliche Waren/Dienstleistungen
  • Marken, die bereits im geschäftlichen Verkehr genutzt werden (Benutzungsmarken)

Ein Praxisbeispiel:

Ein mittelständisches Unternehmen hat die Wortmarke „CleanTechPro“ für Reinigungsmaschinen bereits vor einigen Jahren erfolgreich registrieren lassen.

Nun meldet ein neuer Anbieter die Marke „CleanProTech“ für ähnliche Produkte beim DPMA an. Durch eine professionelle Überwachung wird die Anmeldung entdeckt – und es wird fristgerecht Widerspruch eingelegt.

Das DPMA prüft die Ähnlichkeit beider Marken und entscheidet zugunsten des älteren Markeninhabers. Die neue Marke wird nicht eingetragen – und die eigene Marke bleibt unangetastet.

Warum ein Anwalt entscheidend ist

Ein Widerspruch muss juristisch begründet werden – einfache Hinweise auf Ähnlichkeit reichen nicht aus. Ein Markenanwalt:

  • prüft die Erfolgschancen des Widerspruchs
  • formuliert eine fundierte Begründung
  • führt das Verfahren vor dem DPMA
  • prüft Alternativen wie eine Abgrenzungsvereinbarung oder eine Koexistenzvereinbarung

Ein Markenwiderspruch ist oft der effektivste Weg, um Ihre Markenrechte zu verteidigen – schnell, rechtssicher und ohne Klageweg. Wer seine Marke wirklich schützen will, sollte auf professionelle Überwachung und rechtliche Begleitung nicht verzichten.

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