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Widerspruchsverfahren für Marken durch Fachanwälte | markenwiderspruch.de

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Das Marken-Widerspruchsverfahren in Deutschland

Das Widerspruchsverfahren ermöglicht es, gegen eine neu eingetragene Marke vorzugehen, wenn sie mit einer bereits bestehenden Marke in Konflikt steht. Es dient dazu, den Schutz älterer Markenrechte sicherzustellen und Konflikte vor den ordentlichen Gerichten zu vermeiden.


1. Grundlagen des Widerspruchsverfahrens

Rechtsgrundlagen:

  • Markengesetz (MarkenG): § 42 MarkenG regelt den Widerspruch.
  • Frist: Der Widerspruch muss innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung der neuen Marke im Markenregister eingelegt werden (§ 42 Abs. 1 MarkenG).

Voraussetzungen:

  • Widerspruchsberechtigung: Nur Inhaber älterer Marken oder entsprechender Rechte (z. B. geografische Angaben) können Widerspruch einlegen.
  • Ältere Rechte: Die Widerspruchsmarke muss eine prioritätsältere Marke sein (§ 9 Abs. 1 MarkenG).

Beispiele für Konflikte:

  • Wortmarken: Ein Konflikt entsteht, wenn eine neue Marke wie „Starcoffee“ mit der bestehenden Marke „Starbucks“ verwechselt werden könnte.
  • Bildmarken: Wenn das Logo einer neuen Marke Ähnlichkeiten zu einem bestehenden geschützten Logo aufweist.

2. Ablauf des Verfahrens

  1. Einlegung des Widerspruchs:
    • Einreichung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
    • Zahlung der Widerspruchsgebühr (120 EUR pro Widerspruch).
  2. Prüfung durch das DPMA:
    • Das DPMA prüft, ob die Marken identisch oder ähnlich sind und ob Verwechslungsgefahr besteht (§ 9 Abs. 2 MarkenG).
    • Faktoren:
      • Ähnlichkeit der Zeichen (optisch, klanglich, begrifflich).
      • Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit.
      • Kennzeichnungskraft der älteren Marke.
  3. Erwiderung des Markeninhabers:
    • Der Inhaber der angegriffenen Marke kann Stellung nehmen und die Nutzung der älteren Marke bestreiten (§ 43 MarkenG).
  4. Entscheidung:
    • Das DPMA kann die Löschung der jüngeren Marke anordnen, wenn der Widerspruch erfolgreich ist.
    • Bei Ablehnung des Widerspruchs bleibt die angegriffene Marke eingetragen.

3. Wichtige Rechtsprechung

BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 – I ZB 79/12 („OTTO CAPA“)

  • Sachverhalt: Die Marke „OTTO CAPA“ wurde angegriffen, da sie mit der bekannten Marke „OTTO“ verwechselt werden könnte.
  • Entscheidung: Der BGH betonte, dass die Kennzeichnungskraft der älteren Marke „OTTO“ hoch ist, da sie eine bekannte Marke darstellt. Es wurde eine Verwechslungsgefahr bejaht.

BPatG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 – 26 W (pat) 36/17 („Frontera / Frontline“)

  • Sachverhalt: Die Marke „Frontera“ wurde von der älteren Marke „Frontline“ angegriffen.
  • Entscheidung: Das Bundespatentgericht entschied, dass eine klangliche Ähnlichkeit besteht, insbesondere da beide Marken auf dem gleichen Waren- und Dienstleistungssektor tätig sind (Tierpflegeprodukte).

BPatG, Beschluss vom 24. Mai 2022 – 30 W (pat) 39/20 („Green Garden / Greenfields“)

  • Sachverhalt: Die Marke „Green Garden“ wurde durch die ältere Marke „Greenfields“ angegriffen.
  • Entscheidung: Es wurde eine begriffliche Nähe festgestellt, allerdings keine Verwechslungsgefahr, da die Kennzeichnungskraft der älteren Marke als gering eingestuft wurde.

4. Aufgaben von Markenanwälten

  1. Prüfung der Widerspruchschancen:
    • Analyse der älteren Marke und Beurteilung der Verwechslungsgefahr.
    • Bewertung der Kennzeichnungskraft und Ähnlichkeit.
  2. Erstellung und Einreichung des Widerspruchs:
    • Detaillierte Begründung des Widerspruchs unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Markengesetz.
    • Berechnung der Prioritätsansprüche.
  3. Vertretung in der Erwiderungsphase:
    • Entkräftung von Argumenten des angegriffenen Markeninhabers.
    • Nachweis der Benutzung der älteren Marke bei Bestreiten durch den Gegner.
  4. Strategische Beratung:
    • Empfehlung zur außergerichtlichen Einigung oder Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens.
    • Überprüfung von Abgrenzungsvereinbarungen.
  5. Langfristige Überwachung:
    • Markenüberwachung, um Verletzungen oder Konflikte frühzeitig zu erkennen.
    • Beratung zur Sicherung und Verteidigung von Markenrechten.

Zusammenfassung

Das Marken-Widerspruchsverfahren ist ein zentrales Instrument zum Schutz von Markenrechten. Es bietet Markeninhabern die Möglichkeit, die Löschung neuer, potenziell kollidierender Marken zu beantragen. Markenanwälte sind dabei essenziell, um eine fundierte Analyse der Verwechslungsgefahr durchzuführen, das Verfahren strategisch zu begleiten und Mandanten bestmöglich zu vertreten. Die fortlaufende Überwachung von Markeneintragungen ist eine wichtige prophylaktische Maßnahme, um Konflikte frühzeitig zu erkennen und anzugehen.

Das Marken-Widerspruchsverfahren in Deutschland

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